Quickpal - Palettenlogistik Rheinland

AGB`s


Allgemein


1. Nachstehende allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen durch uns, sowie alle sonstigen hierzu im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen.
2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir an, wenn wir diesen schriftlich zustimmen.
3. Wenn irrtumsbedingte Fehler in unseren Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen auftreten, dürfen diese von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden in Folge von diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden können.

Angebote und Vertragsabschluss


1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
2. Angebote können bis zur Übergabe der Kaufsache jederzeit von uns widerrufen werden.
3. Unsere Angaben in Internetseiten und anderen Veröffentlichungen sind unverbindlich.
4. Alle Verkaufsunterlagen und Spezifizierungen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Warenanlieferung


1. Schadensersatz wegen Nichterfüllung darf der Käufer - in Folge von Verletzten einer Vertragspflicht von unserer Seite oder Lieferverzug, der auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte - geltend machen.

Preise und Zahlungsbedingungen


1. Unsere Preise gelten ab Werk, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, zuzüglich der Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Versand- und Transportkosten.
2. Alle Leistungen sind sofort nach Rechnungserteilung, ohne Abzug zu zahlen, es sei denn wir haben eine andere Regelung vereinbart. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorkasse vor. Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung und wird vom Nettorechnungsbetrag berechnet.
3. An die von uns angebotenen Preise sind wir ab Vertragsschluss für eine Dauer von maximal 3 Monaten gebunden. Wenn der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, dürfen wir: den Vertrag kündigen, weitere Lieferungen an den Käufer aussetzten oder den Käufer mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten. Beträgt die Preiserhöhung auf Grund der Zinsen über fünf Prozent, kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

Verzug, Schadenersatz, Selbstlieferungsvorbehalt


1. Wenn es aus Gründen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, zu Liefer- oder Leistungsstörungen in unserem Unternehmen oder bei Unterlieferanten kommt, wird die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Störung verlängert. Dies gilt nicht, wenn wir bei Festlegung des Liefertermins über die störenden Umstände informiert waren und/oder keine Vorkehrungen zur Abwendung der Störung getroffen haben.
2. Die Möglichkeit der Verlängerung der Lieferfrist gilt auch, wenn wir uns bereits im Verzug befinden, vorausgesetzt wir haften entsprechend der vorgenannten Bestimmung nicht für Liefer- und Leistungsstörungen. Wenn dies eintritt, verpflichten wir uns dazu, den Kunden den Eintritt und die Dauer der Störung (sofern dies möglich ist) zu informieren.
3. Bei Unmöglichkeit der Lieferung unserer Zulieferanten können wir innerhalb von drei Tagen nach der Kenntnis der Unmöglichkeit zurücktreten.
4. Wenn es zu einer von uns zu vertretenen Lieferverzögerung kommt, ist der eventuelle Schadensersatzanspruch des Kunden auf maximal zehn Prozent des Vertragswertes für jede Woche Verzögerung beschränkt.
5. Wir können, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankzinsen oder in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen.
6. Wenn der Kunde uns die Ware nicht abnimmt und uns somit Schadenersatzansprüche zustehen, können wir zehn Prozent der Auftragssumme als Schadenersatz einfordern. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.

Gefahrübergang


1. Wenn die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort versandt wird, geht die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über, selbst wenn wir die Versandkosten übernehmen.
2. Über Transportschäden müssen wir innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Ware beim Kunden informiert werden.
3. Wenn es aus von uns nicht zu vertretenen Gründen zur Verzögerung von Auslieferung oder Abnahme der Ware kommt, so geht die Sachgefahr zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem wir Lieferbereitschaft angezeigt haben. Wir sind in diesem Fall zur Berechnung entstehender Mehrkosten berechtigt.

Eigentumsvorbehalt


1. Der Verkauf an Dritte ist bis zur vollständigen Bezahlung nur mit unserer schriftlichen Erlaubnis möglich.
2. Bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum in der Regel nicht an den Käufer über. Zudem sind wir bis zur vollständigen Bezahlung dazu berechtigt, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonst darüber zu verfügen.
3. Wenn Güter vermischt werden oder die Ware weiterverarbeitet wird (und die Weiterverarbeitung auch mit Teilen, an denen wir kein Eigentum haben, erfolgt), gelten alle dem Käufer zustehenden Ansprüche bis zur Höhe des Wertes der vereinbarten Vorbehaltsware, als an uns abgetreten.
4. Bei Eingriffen Dritter muss der Käufer uns sofort benachrichtigen, damit wir Klage (gemäß §771 ZPO) erheben können. Wenn er dies nicht tut, haftet er für den entstandenen Schaden.

Gewährleistung


1. Der Käufer muss Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware mitteilen.
2. Gewährleistungsansprüche laufen beim Verkauf an Verbraucher nach zwei Jahren und beim Verkauf an Unternehmer nach einem Jahr aus. Wenn gebrauchte Ware an Unternehmer verkauft wird, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
3. Kritisiert der Kunde berechtigt eine mangelhafte Lieferung/Leistung, dürfen wir nachbessern oder eine Ersatzlieferung auf unsere Kosten vornehmen. Sollte dies mehr als zwei Mal fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder alternativ hierzu Minderung verlangen. Wenn der Mangel der Ware den Wert oder die Tauglichkeit dieser nur unerheblich mindert, darf der Käufer nicht vom Vertrag zurücktreten.
4. Gewährleistungsansprüche scheiden aus, wenn ein Mangel der Ware durch den Kunden bei Veränderung der Ware entstanden ist.

Sonstige Schadenersatzansprüche


1. Sonstige Schadenersatzansprüche wegen allen Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die Integration der Ware in andere technische Anlagen oder für Schäden, die durch unsachgemäßem Umgang mit der Ware entstanden sind.
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns gilt die Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht. Die Haftung ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

Grevenbroich-Kapellen, den 22.06.2021

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